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Herzlich Willkommen!

Ich biete psychotherapeutische Behandlung mit Fachkunde Verhaltenstherapie für Erwachsene bei allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen an. Sollten Sie eine Selbstzahlung wünschen, ist dies ebenfalls möglich.  




Behandlungsspektrum und Kostenübernahme

Ich behandle alle erwachsene Personen ab dem 18. Lebensjahr in unterschiedlichsten Lebenssituationen. Ob im Arbeitsalltag stehend, arbeitssuchend, studierend oder bereits in der Rente befindlich; ob in einer Partnerschaft oder nicht: Sie finden bei mir Hilfe. Dabei gibt es unterschiedlichste Gründe, eine Psychotherapie aufzusuchen. Das Behandlungsspektrum umfasst die Behandlung von psychischen Störungen wie Depression, Angststörungen, interaktionellen Schwierigkeiten (Persönlichkeitsstörungen), Traumafolgestörungen, Ess- und Zwangsstörungen, bei Belastungen in Folge von schwierigen Lebensereignissen wie zum Beispiel zur Trauerbewältigung oder bei Belastungen im Arbeitskontext.

Psychotherapie ist bei Vorliegen einer Krankheit (im Fachjargon psychische Störung) eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und wird daher im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie vollumfänglich bezahlt. Selbstverständlich muss hierfür Ihr Versicherungsstatus geklärt sein.

Private Krankenversicherungen zahlen Psychotherapie je nach Vertrag teilweise vollständig, teilweise für einen gewissen Stundensatz pro Kalenderjahr oder anteilig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherungen nach den Konditionen. Die Abrechnung bei privater Krankenversicherung und Selbstzahlung erfolgt nach der Gebührenordnung der Psychotherapeut*innen (GOP), die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richtet. 



Was ist Psychotherapie und wie läuft diese ab?

Nach der Psychotherapie-Richtlinie beinhaltet Psychotherapie die Anwendung von methodisch definierten Interventionen, die einen systematischen verändernden Einfluss auf als Krankheit definierte psychische Störungen nehmen und die Bewältigungsfertigkeiten der jeweiligen Person aufbauen. Dies erfolgt meist im Gespräch und im Falle der Verhaltenstherapie auch teilweise durch Übungen und das Ausprobieren neuer Fertigkeiten und Kompetenzen. 

Psychotherapie erfolgt als Einzel- und Gruppentherapie oder in einer Kombinationsbehandlung. In bestimmten Fällen kann eine Akutbehandlung sinnvoll sein. Auch eine Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, in der strukturiert wichtige Inhalte der ambulanten Psychotherapie vermittelt und Vorbehalte gegenüber Psychotherapie insbesondere in der Gruppe adressiert werden, kann sinnvoll sein.

Nach einem Erstgespräch in dem die Behandlungsindikation vorläufig festgestellt wird, erfolgt eine umfassende Diagnostik (in psychotherapeutischen Sprechstunden und der sogenannten Probatorik), an deren Ende die Entscheidung über eine Diagnose und die Indikationsstellung für eine Psychotherapie steht. Erst nach Aufklärung über das Vorgehen und einer Behandlungsplanung sowie Ihrer Zustimmung wird der Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt. Nach der Behandlungsphase schließt eine Psychotherapie mit einer Rezidivprophylaxe an, in welcher der langfristige Alltagsübertrag gesichert werden soll.


Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie umfasst nach der Psychotherapie-Richtlinie Therapieverfahren auf der Basis von lern- und sozialpsychologischen Erkenntnissen. Verhalten bedeutet dabei alle beobachtbaren Verhaltensweisen aber auch gedankliche, emotionale und motivationale Prozesse. Sie beinhaltet die Analyse von Entstehungsbedingungen (z.B. in der Biografie), von Auslösern und aufrechterhaltenden Bedingungen. Auf Basis eines individuellen Störungsmodells erfolgt die Umsetzung von verhaltenstherapeutischen Methoden, die sich an genannten Prozessen orientieren. 

Die verhaltenstherapeutische Grundorientierung umfasst störungsspezifische aber auch unspezifische Therapieinterventionen, welche auf hinreichend überprüftem Wissen über Verhaltensänderung und über die Besserung von Problematiken basieren. 




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